“Lieber vorerst alles beim Alten lassen”

Im Tages-Anzeiger vom 11.2.2012 hat Justizdirektor Martin Graf die 2xNEIN-Parole der Regierung begründet: Die Zürcher Praxis zum Bürgerrecht hat sich bewährt. Erlangen kann es nur, wer unsere Verhältnisse kennt, angemessen Deutsch kann und für seinen Lebensunterhalt selber aufkommt. Zudem müssen Einbürgerungswillige die Regeln des Zusammenlebens respektieren – sie dürfen nicht kriminell sein – und mindestens 12 Jahre in der Schweiz wohnen. Das Bürgerrecht bekommt man also nicht geschenkt. Wer alle Bedingungen erfüllt, soll aber mit einer Einbürgerung rechnen dürfen.

Leider will nun eine Mehrheit des Kantonsrates den Weg zum Bürgerrecht deutlich enger fassen. Neu soll beispielsweise der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielen – ohne Niederlassung keine Einbürgerung! Das würde langjährig anwesende, gut integrierte Personen mit Aufenthaltsbewilligung und echte Flüchtlinge treffen, vor allem auch deren Kinder, die bereits Zürcher Schulen durchlaufen haben. Bloss weil sie den «falschen» Aufenthaltsstatus haben, bliebe ihnen die Einbürgerung zum Teil auf lange Zeit verwehrt. Zudem hätte keine Chance, wer im Verlauf des langen Einbürgerungsprozesses auch nur kurzzeitig arbeitslos wird und eine Arbeitslosenentschädigung bezieht.

Der Regierungsrat hält diesen Weg für grundfalsch. Er erschwert den Betroffenen den Weg in die Unabhängigkeit in der neuen Heimat. Geradezu unverständlich ist die «Strafe» für den Bezug von Arbeitslosengeld, haben die Betroffenen dieses doch in der Regel selber über Jahre in die Versicherung einbezahlt. Die Regierung lehnt das vom Kantonsrat veränderte Gesetz ab und zieht es vor, vorerst alles beim Alten zu lassen.

Geradezu untauglich ist der Gegenvorschlag der SVP. Er schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Gemeinden Personen das Bürgerrecht auch dann verweigern können, wenn diese alle Vorgaben erfüllen. Was würden Sie sagen, wenn Ihnen das Strassenverkehrsamt nach bestandener Prüfung mitteilte, Ihnen werde der Fahrausweis trotzdem nicht ausgestellt? Eine solche Willkür hat in unserem Rechtsstaat nichts zu suchen.

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