Daniel Jositsch sagt 2xNEIN zu Willkür und Polemik

«JA zu klaren Grundsätzen – 2 mal NEIN zu Willkür und Polemik!»

In­ter­view mit Da­niel Jo­sit­sch, SP Na­tio­nal­rat und Prä­si­dent KV Schweiz

Frage: Hat die SVP nicht recht, wenn sie stren­gere Kri­te­rien bei der Ein­bür­ge­rung ver­langt?

Daniel Jositsch: Nein, ein­mal mehr be­treibt die SVP bil­lige Po­le­mik mit Aus­län­de­rIn­nen und lie­fert kei­nen sach­li­chen Bei­trag zu einer Lö­sung. Auch die SP will das Bür­ger­recht nicht ver­schleu­dern. Wir wol­len, dass klare Kri­te­rien für die Ein­bür­ge­rung gel­ten und diese auch an­ge­wen­det wer­den. Wich­tig sind dabei eine er­folg­rei­che In­te­gra­tion, die Kennt­nisse der Lan­des­s­pra­che und die Ein­hal­tung der Rechts­ord­nung. Aus­län­de­rIn­nen, wel­che diese Kri­te­rien er­fül­len, sol­len nach einer be­stimm­ten Zeit An­recht auf das Schwei­zer Bür­ger­recht ha­ben.

Wird mit einem dop­pel­ten Nein zu den bei­den Bür­ger­rechts­vor­la­gen «das Kind nicht mit dem Bade aus­ge­schüt­tet»?

Die SP ist für klare und ein­heit­li­che Grundsätze und hat die Vor­lage des Re­gie­rungs­rats un­ter­stützt. Die bür­ger­li­chen Par­teien haben unter der Fe­der­führung der SVP in­ak­zep­ta­ble und rechts­staat­lich be­denk­li­che Hür­den ein­ge­baut, so dass auch der bür­ger­lich do­mi­nierte Re­gie­rungs­rat Ge­setz und Ge­gen­vor­schlag nun zur Ab­leh­nung emp­fiehlt. In­ak­zep­ta­bel sind die Strei­chung der er­leich­ter­ten Ein­bür­ge­rung für Ju­gend­li­che, die zu­sätz­li­chen Be­stim­mun­gen be­tref­fend Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung und wei­tere Ver­stösse gegen gel­tende Rechts­prin­zi­pien (Re­kurs­recht, Süh­ne­prin­zip et­c.).

Was for­dert die SP?

Wir wol­len zu­sam­men mit dem Re­gie­rungs­rat ein Ein­bür­ge­rungs­ge­setz mit kla­ren und nach­voll­zieh­ba­ren Kri­te­ri­en. Wir wol­len aber auch ein Ein­bür­ge­rungs­ge­setz, das Rechts­gleich­heit und Rechts­si­cher­heit ga­ran­tiert und den Ge­mein­den eine echte Ent­schei­dungs­hilfe ist. Das Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren ist ein Ver­wal­tungs­akt und muss des­halb klar sein und über­prüf­bar blei­ben. Die SVP hin­ge­gen will der Will­kür Tür und Tor öff­nen. Das zwei­fa­che NEIN zu den Bür­ger­rechts­vor­la­gen folgt dem­ge­genü­ber dem Prin­zip der Rechts­staat­lich­keit und der Rechts­gleich­heit.

Wie geht es wei­ter, wenn Bür­ger­rechts­ge­setz und Ge­gen­vor­schlag von einer Mehr­heit der Stimm­bür­ge­rIn­nen ab­ge­lehnt wer­den?

Dann gel­ten das bis­he­rige Bür­ger­rechts­ge­setz und die bis­he­rige Pra­xis bei der Ein­bür­ge­rung.

Quelle: SP Kanton Zürich

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