Daniel Jositsch sagt 2xNEIN zu Willkür und Polemik
«JA zu klaren Grundsätzen – 2 mal NEIN zu Willkür und Polemik!»
Interview mit Daniel Jositsch, SP Nationalrat und Präsident KV Schweiz
Frage: Hat die SVP nicht recht, wenn sie strengere Kriterien bei der Einbürgerung verlangt?
Daniel Jositsch: Nein, einmal mehr betreibt die SVP billige Polemik mit AusländerInnen und liefert keinen sachlichen Beitrag zu einer Lösung. Auch die SP will das Bürgerrecht nicht verschleudern. Wir wollen, dass klare Kriterien für die Einbürgerung gelten und diese auch angewendet werden. Wichtig sind dabei eine erfolgreiche Integration, die Kenntnisse der Landessprache und die Einhaltung der Rechtsordnung. AusländerInnen, welche diese Kriterien erfüllen, sollen nach einer bestimmten Zeit Anrecht auf das Schweizer Bürgerrecht haben.
Wird mit einem doppelten Nein zu den beiden Bürgerrechtsvorlagen «das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet»?
Die SP ist für klare und einheitliche Grundsätze und hat die Vorlage des Regierungsrats unterstützt. Die bürgerlichen Parteien haben unter der Federführung der SVP inakzeptable und rechtsstaatlich bedenkliche Hürden eingebaut, so dass auch der bürgerlich dominierte Regierungsrat Gesetz und Gegenvorschlag nun zur Ablehnung empfiehlt. Inakzeptabel sind die Streichung der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche, die zusätzlichen Bestimmungen betreffend Niederlassungsbewilligung und weitere Verstösse gegen geltende Rechtsprinzipien (Rekursrecht, Sühneprinzip etc.).
Was fordert die SP?
Wir wollen zusammen mit dem Regierungsrat ein Einbürgerungsgesetz mit klaren und nachvollziehbaren Kriterien. Wir wollen aber auch ein Einbürgerungsgesetz, das Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit garantiert und den Gemeinden eine echte Entscheidungshilfe ist. Das Einbürgerungsverfahren ist ein Verwaltungsakt und muss deshalb klar sein und überprüfbar bleiben. Die SVP hingegen will der Willkür Tür und Tor öffnen. Das zweifache NEIN zu den Bürgerrechtsvorlagen folgt demgegenüber dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtsgleichheit.
Wie geht es weiter, wenn Bürgerrechtsgesetz und Gegenvorschlag von einer Mehrheit der StimmbürgerInnen abgelehnt werden?
Dann gelten das bisherige Bürgerrechtsgesetz und die bisherige Praxis bei der Einbürgerung.
Quelle: SP Kanton Zürich



